Verkehrsrecht in Berlin
Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin: Ihre Rechte im Überblick
Ein Brief der Bußgeldstelle, eine Vorladung der Polizei oder ein Anruf der gegnerischen Versicherung: Wer in Berlin Auto, Motorrad oder Lkw fährt, gerät schneller in ein rechtliches Verfahren, als ihm lieb ist. Rechtsanwalt Alexander Sigal ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und vertritt Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts – vom Bußgeldbescheid über das drohende Fahrverbot bis zur Unfallregulierung und zur Verteidigung im Strafverfahren.
Hier finden Sie den Überblick: welche Verfahren es gibt, welche Fristen laufen und wer die Kosten trägt.
Verkehrsrecht in Berlin: vier Verfahren, eigene Regeln
Verkehrsrecht ist kein einheitliches Rechtsgebiet. Ein Tempoverstoß ist in aller Regel eine Ordnungswidrigkeit, über die zunächst die Bußgeldstelle der Polizei Berlin entscheidet. Legen Sie Einspruch ein und bleibt es beim Vorwurf, entscheidet das Amtsgericht Tiergarten. Unfallflucht oder eine Trunkenheitsfahrt sind dagegen Straftaten, für die Staatsanwaltschaft und Strafgericht zuständig sind. Schadensersatz nach einem Unfall ist Zivilrecht, und über Ihre Fahrerlaubnis entscheidet in manchen Fällen die Fahrerlaubnisbehörde in einem eigenen Verwaltungsverfahren.
Jedes dieser Verfahren hat eigene Fristen, Beweisregeln und Kostenfolgen. Oft hängen sie zusammen: Ein Unfall kann zugleich ein Strafverfahren, Punkte in Flensburg und einen Streit mit der Versicherung auslösen. Deshalb lohnt es sich, den ganzen Fall in einer Hand zu haben.
Bußgeld, Blitzer und Punkte
Geblitzt, bei Rot über die Ampel gefahren, mit dem Handy am Steuer angehalten oder mit zu geringem Abstand gemessen: Bei einem Bußgeldbescheid geht es um mehr als die Geldbuße. Punkte im Fahreignungsregister bleiben jahrelang gespeichert, und manche Verstöße ziehen ein Fahrverbot nach sich. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG).
Ob sich der Einspruch lohnt, zeigt die Akte. Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen bei einem Geschwindigkeitsverstoß Messgerät, Eichung, Messprotokoll und Fahrerfoto, bei einem Rotlichtverstoß unter anderem die Ermittlung der Rotlichtzeit. Haben Sie bisher nur einen Anhörungsbogen erhalten, ist noch nichts entschieden: Angaben zur Person sind Pflicht, zur Sache dürfen Sie schweigen. Auch Ihr Stand an Punkten in Flensburg gehört zur Prüfung.
Fahrverbot, Führerschein und MPU
Ein drohendes Fahrverbot trifft viele Menschen härter als jede Geldbuße, vor allem wer beruflich auf das Fahrzeug angewiesen ist. Rechtlich ist zu unterscheiden: Ein Fahrverbot dauert im Bußgeldverfahren ein bis drei Monate, im Strafverfahren bis zu sechs Monate; danach dürfen Sie wieder fahren. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt sie dagegen, und nach Ablauf einer Sperrfrist müssen Sie die Neuerteilung beantragen.
Ob ein Fahrverbot ausnahmsweise gegen eine höhere Geldbuße entfallen kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa einer besonderen beruflichen Härte. Ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an, zum Beispiel nach einer Alkoholfahrt mit 1,6 Promille oder mehr, kommt es auf die richtige Reaktion und eine gründliche Vorbereitung an. Für Fahranfänger gelten in der Probezeit strengere Regeln: Schon ein schwerwiegender Verstoß führt zu Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.
Verkehrsunfall und Schadensregulierung
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie Ansprüche gegen den Unfallverursacher und unmittelbar gegen dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Dazu gehören Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, Wertminderung, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagen, bei Verletzungen auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall.
Die gegnerische Versicherung prüft Ihre Forderung aus ihrer eigenen Sicht. Kürzungen, etwa bei Stundensätzen der Werkstatt, Mietwagenkosten oder dem Gutachten, kommen in der Praxis vor. Bei der Schadensregulierung mit der Versicherung machen wir alle Positionen geltend und prüfen jede Kürzung. Waren Sie nicht schuld, trägt grundsätzlich die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten.
Verkehrsstrafrecht: Verteidigung von Anfang an
Der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, einer Fahrt unter Alkohol oder Drogen, einer Nötigung im Straßenverkehr oder einer fahrlässigen Körperverletzung nach einem Unfall betrifft eine Straftat. Neben Geld- oder Freiheitsstrafe steht häufig die Fahrerlaubnis auf dem Spiel, denn das Strafgericht kann sie entziehen und eine Sperrfrist festsetzen.
Im Verkehrsstrafrecht gilt: Als Beschuldigter müssen Sie sich zur Sache nicht äußern, auch nicht gegenüber der Polizei. Ob und wie Sie sich einlassen, sollten Sie erst entscheiden, wenn Ihr Verteidiger die Ermittlungsakte kennt. Gegen einen Strafbefehl beträgt die Einspruchsfrist ebenfalls nur zwei Wochen.
Warum ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht verleiht die Rechtsanwaltskammer nur Anwältinnen und Anwälten, die besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Verkehrsrecht nachgewiesen haben, darunter eine Mindestzahl selbst bearbeiteter Fälle, auch vor Gericht. Hinzu kommt die Pflicht, sich jedes Jahr im Fachgebiet fortzubilden.
Mehr über Rechtsanwalt Sigal und seine Arbeitsweise lesen Sie auf der Seite über die Kanzlei.
Beratung auf Deutsch, Englisch und Russisch
Rechtsanwalt Sigal berät selbst auf Deutsch, Englisch und Russisch. Das hilft allen, die Behördenbriefe nicht in jeder Einzelheit verstehen: Pendlern, Zugezogenen, Touristen mit Mietwagen und vielen Berlinerinnen und Berlinern mit russischsprachigem Hintergrund. Sie schildern Ihren Fall in Ihrer Sprache und erhalten die Einschätzung ebenso, ohne Dolmetscher. Wichtig: Fristen laufen grundsätzlich auch dann, wenn ein Bescheid nur auf Deutsch vorliegt und Sie ihn nicht sofort verstehen.
Kosten und Rechtsschutzversicherung
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz übernimmt sie in der Regel, gegebenenfalls abzüglich einer Selbstbeteiligung; die Deckungsanfrage stellen wir für Sie. Wie sich die Gebühren zusammensetzen und was ohne Versicherung gilt, erfahren Sie unter Kosten und Rechtsschutz.
Schnell handeln: Fristen im Blick
Viele Fristen im Verkehrsrecht sind kurz, etwa zwei Wochen für den Einspruch gegen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl. Wer sie versäumt, kann sich gegen den Vorwurf in aller Regel nicht mehr wehren. Fristen gelten aber auch für die Behörde: Ordnungswidrigkeiten wie Tempo- oder Rotlichtverstöße verjähren seit dem 1. Juli 2026 nach sechs Monaten, sofern die Verjährung nicht unterbrochen wurde, etwa durch eine Anhörung. Nach einem Unfall zählt ebenfalls Zeit, denn Fotos, Zeugen und Spuren lassen sich später oft nicht mehr sichern.
Melden Sie sich deshalb früh, am besten, sobald das erste Schreiben da ist. Halten Sie Bescheid, Anhörungsbogen oder Unfallbericht bereit und nehmen Sie Kontakt auf: telefonisch unter 030 86 20 12 40 oder über das Anfrageformular.